Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die psychoanalytische Psychotherapie sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Verfahren der Psychotherapie und somit werden die Behandlungskosten bei gegebener Indikation von den Krankenkassen übernommen. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Behandlung und sichert somit die geregelte Kostenübernahme.
Im Rahmen der Kassenzulassung führe ich tiefenpsychologisch fundierte und psychoanalytische Psychotherapie sowie modifizierte, psychoanalytische Psychotherapie bei strukturellen Störungen durch. Diese Methoden sind Verfahren der Psychoanalyse und werden von mir in folgenden Formen durchgeführt:
- Beratung
- Erstgespräch
- Krisenintervention
- Kurzzeittherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Langzeitbehandlung
- psychoanalytische Psychotherapie als Langzeitbehandlung
Daneben sind Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen von Aus-und Weiterbildungen sowie andere Beratungsformen bei mir möglich, diese erfolgen nicht im Rahmen der Versorgung durch Krankenkassen.
Ein gängiges Klischee zur psychoanalytischen Psychotherapie ist: „Ein Patient liegt auf der Couch, redet über seine Vergangenheit, der Therapeut sagt nichts.“ Psychoanalytische Psychotherapie, so wie ich sie verstehe, erfasst gegenwärtige Erfahrungsinhalte. Ein intensiver Austausch von Patient/-in und Therapeut/in fördert die Selbst-und die Fremdwahrnehmung des oder der Patienten/-innen und hilft, deren Konflikte und Störungen zu verstehen und neue Erfahrungen zu machen. Die Behandlung kann bei gegebener Indikation im Sitzen oder im Liegen stattfinden.
In den Psychotherapierichtlinien der vertragsärztlichen Versorgung ist festgelegt, dass eine von der Krankenkasse bewilligte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auf maximal 100 Stunden angelegt ist, mit einer Sitzungsfrequenz von einer Wochenstunde. Die psychoanalytische Psychotherapie umfasst maximal 300 Stunden Kassenleistung, die Sitzungsfrequenz ist zwei- dreimal wöchentlich. Außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung sind andere Regelungen möglich.
Die psychoanalytische Psychotherapie ist die Methode der Wahl bei Erkrankungen, wie sie im Folgenden beispielhaft genannt werden. Bei strukturellen Störungen wird eine modifizierte Form der psychoanalytischen Psychotherapie angewendet. Voraussetzung für die Kassenleistung ist die Diagnose einer Krankheit i.S. der psychoanalytischen Psychotherapierichtlinien:
- Affektive Störungen: z.B. Depressionen, bipolare Störungen
- Neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen: z.B. phobische Störungen, Ängste, Zwänge, Reaktionen auf schwere Belastungen, somatoforme autonome Funktionsstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren: z.B. Essstörungen, sexuelle Funktionsstörungen, nichtorganische Schlafstörungen
- Persönlichkeitsstörungen: z.B. emotional instabile Persönlichkeitsstörung, ängstliche Persönlichkeitsstörung
- Psychosen
Private Kassen haben andere Regeln, dies geht aus den Verträgen mit der PKK hervor oder sollte bei der PKK vor Therapiebeginn erfragt werden. Eine Behandlung kann auch selbst finanziert werden, wenn die Kassenleistung nicht gegeben ist.